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Beförderungsreihenfolge


Beförderung nach:


A7-A9+Z, und A9-A11:
Nach landeseinheitlichen Listen, keine dezentrale Budgetierung.

 

A12: Dezentrale Budgetierung - keine landeseinheitlichen Listen.
A13 : Dezentrale Budgetierung - keine landeseinheitlichen Listen.
Die DSTG Baden-Württemberg war und ist gegen den in dieser Form aufgezwungenen Systemwechsel und gibt betroffenen Kollegen Rechtsschutz.
Wir haben diesen "Paradigmenwechsel" zwar bei den Besoldungsgruppen A 12 und A 13 nicht verhindern können.
Aber: Die mehrfach beabsichtigte Ausweitung auf weitere Besoldungsgruppen ist bisher unterblieben - dank entsprechender Zusagen von Finanzminister Stratthaus gegenüber dem Hauptpersonalrat.
 

 

 

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