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Hier finden Sie Informationen zur Eltenzeit und zum Elterngeld!

 

Das Organisationsverzeichnis Fachausschuss Tarifpersonal erhalten Sie mit einer Email an:
Faisst-Steigleder@dstg-bw.de

 

Ja, ja, wenige nur noch sind uns geblieben von unseren Angestellten in der Steuerverwaltung.
Klein, aber fein, kann man dazu nur sagen!
Auch wenn die Angestellten zahlenmäßig nicht mehr so eine große Rolle in unserer Verwaltung spielen, so haben wir sie doch nicht vergessen!
Im Gegenteil: um für die verbliebenen Angestellten noch attraktive Arbeitsplätze und Weiterkommensmöglichkeiten zu erreichen setzten wir uns auf allen Ebenen für diesen Bereich ein.
Ein gutes Beispiel dafür sind die jetzt angelaufenen Schulungen für Angestellte.
Ein wichtiges Mittel, um die Betroffenen "fit" zu machen für die kommenden Aufgaben in der Steuerverwaltung. Die Arbeit wird auf Dauer wohl weder weniger, noch rechtlich leichter werden, also muss unser Arbeitgeber alle in die Lage versetzen, mit den kommenden Herausforderungen fertig zu werden.
Dass er dies auch wirklich tut, dafür setzt sich die DSTG ein.

 

09.02.2012

Entwicklung zum Thema Urlaubsanspruch bei Krankheit

"Urlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter und sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht abzugelten."
Lt. Urteil 21.12.2011 - 10 Sa 19/11

 

22.12.2011

Weitere Anpassungen in der Zusatzversorgung

Mit folgendem Link erreichen Sie das dbb-tarifunion-Rundschreiben Nr. 29 /2011 „Weitere Anpassungen in der Zusatzversorgung“.

 

26.07.2011

Tarifabschluss Zusatzversorgung

Am 30. Mai 2011 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes au den Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag Altersversorgung verständigt.

Dieser Tarifvertragsabschluss hat zu vielen Verwirrungen unter den Kolleginnen und Kollegen geführt. Jetzt hat sich die VBL mit einem Merkblatt dazu geäußert das auch jederzeit unter www.vbl.de heruntergeladen werden kann.

Großer Vorteil dieser Meldung ist, dass von seiten der Kolleginnen und Kollegen nichts unternommen werden muss um eine Überprüfung herzustellen. Es wurde Einigkeit erzielt, dass, wenn ein Fall eintritt, wo die Änderungen zum Tragen kommen automatisch von der VBL eine Mitteilung erstellt wird.
Es geht also nichts verloren.

Mit freundlichen Grüßen
D. Faisst-Steigleder

 

30.01.2011

Fachauschuss Arbeitnehmer

Der Fachauschuss Arbeitnehmer hat sich konstituiert. Vorsitzende ist Kollegin Dorothea Faisst-Steigleder, stellv. Vorsitzende Antje Weidemann und Protokollführer Kurt Folie. In dieser 1. Sitzung nach dem Landesverbandstag wurden die speziellen Probleme im Tarifbereich besprochen. Dabei ging es in erster Linie um die anstehende Tarifrunde 2011 der Länder. Da voraussichtlich am 2. März 2011 in Stuttgart eine Großveranstaltung stattfinden soll wurde bereits jetzt darauf hingewiesen, dass der Fachauschusses sich mit Aktivitäten einbringen muss. Die große Schwierigkeit dieser Tarifrunde wird sein, dass es keine Schlichtung gibt. Auch der Alleingang der Landesregierung in Bezug auf die Beamten mit einer zugesagten Lohnerhöhung ab 1. 4. 2011 dient nicht unbedingt der Sachlage im Tarifbereich bei.
Außerdem wurde die ewige und noch nicht absehbare Einigung in der Frage der Neugestaltung des TV-L mit seiner Entgeltordnung diskutiert.
Wir haben uns auch sehr gefreut, dass kurzfristig das Landesleitungsmitglied Andrea Gallasch noch in die Sitzung kam.

v.r.n.l.: Dorothea Faisst-Steigleder (Vorsitzende), Kurt Folie (Protokollführer), Antje Weidemann (stellvertr. Vorsitzende),
Bernhard Ritter, Margit Vetter

 

02.01.2011

Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

Die VBL, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, ist die größte Zusatzversorgungseinrichtung für Betriebsrenten im öffentlichen Dienst.

Vorweg die Vorteile:

> > Lebenslange zusätzliche Rente im Alter
> > Absicherung der Hinterbliebenen
> > Erwerbsminderungsrente
> > Anrechnung von Elternzeit als fingierte Beitragszeit

Wichtige Voraussetzungen für die VBLklassik-Rente:

> > Eintritt des Versicherungsfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung
> > Erfüllung der Wartezeit von insgesamt 60 Umlage- oder Beitragsmonaten
> > (nicht zwingend aufeinanderfolgend)
> > Stellung eines Antrags auf Betriebsrente bei der VBL

Die betriebliche Altersversorgung wird den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes durch tarifvertragliche Vereinbarung ermöglicht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mit Abschluss des Arbeitsvertrags Sie bei der VBL zusätzlich zu versichern.

Durch diese Versicherung bei der VBL sind Sie bei Erwerbsminderung, im Alter und für Ihre Hinterbliebenen besser abgesichert als viele Beschäftigte außerhalb des öffentlichen Dienstes.

ELTERNZEIT

Nach der Geburt Ihres Kindes haben Sie als Mutter oder Vater nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.
Durch den TV Altersversorgung (ATV) erhalten Sie auch während der Freistellung von der Arbeit zusätzliche Rentenbausteine als soziale Komponente.
Vorteil: Auch ohne Beitragszahlung von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber während der Elternzeit erhöht sich Ihre Rentenanwartschaft aus der VBLklassik.
Hierzu erhalten Sie für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Elternzeit besteht, monatlich weitere Versorgungspunkte. Da Sie in dieser Zeit tatsächlich kein Entgelt beziehen, wird für Ihre Zusatzversorgung fiktiv für jeden vollen Kalendermonat Ihrer Elternzeit ein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt in Höhe von 500 Euro zugrunde gelegt. Aus diesem fiktiven Entgelt, welches Ihnen je Kind für höchstens 36 Kalendermonate zusteht, ergeben sich Ihre Versorgungspunkte in der VBLklassik während der Elternzeit. Auch Mutterschutzzeiten nach der Geburt eines Kindes werden in diesem Sinne als Elternzeit gewertet.

BEURLAUBUNG

Wenn ich unbezahlten Urlaub ohne Bezüge nehme, bleibt die Pflichtversicherung bestehen. Versorgungspunkte werden jedoch in dieser Zeit nicht erworben.

KRANKHEIT

Wenn man länger als 6 Wochen krank ist, hat man Anspruch auf Krankengeldzuschuss. In den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Krankheit erhält man vom Arbeitgeber Entgeltfortzahlung und automatisch auch Anwartschaft auf die Betriebsrente.
Ab der 7. Woche hat man Anspruch auch Krankengeldzuschuss. Obwohl man tatsächlich kein zusatzversorgungsrechtliches Entgelt mehr verdient, erhält man weiterhin Versorgungspunkte für die Altersabsicherung. Hierzu wird für die Zusatzversorgung bei der VBL ein fiktives Entgelt unterstellt, das sich an dem regulären Tabellenentgelt der letzten drei vollen Kalendermonate orientiert.

Krankengeldzuschuss erhält man längstens bis zur 39. Woche. Wenn der Anspruch auf Krankengeldzuschuss erloschen ist, bleibt die Pflichtversicherung bestehen. Versorgungspunkte werden jedoch in dieser Zeit nicht mehr erworben.

ALTERSTEILZEIZ

Wenn man Altersteilzeit vereinbart hat wird man in der Zusatzversorgung so gestellt, als ob man 90 Prozent des vor Beginn der Altersteilzeit maßgebenden zusatzversorgungspflichtiges Arbeitsentgelts erzielt hätte. Ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis führt damit in der Regel nur zu geringen Einbußen bei der Betriebsrente.

BEENDIGUNG DER BESCHÄFTIGUNG

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird man aus der Pflichtversicherung abgemeldet. Es besteht dann eine beitragsfreie Versicherung. Eine Fortführung der VBLklassik durch freiwillige Beiträge nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht möglich.

RENTENBEZUG

Was passiert mit der VBL, wenn ich das Beschäftigungsverhältnis beende, weil ich nun Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalte?
Rentenleistungen aus der VLklassik erhalte ich,
sofern

a) die erforderliche Wartezeit erfüllt ist
b) der Versicherungsfall eingetreten ist
c) ein Antrag auf Betriebsrente gestellt ist (bitte unbedingt beachten!!!)

Bei Eintritt in den Versicherungsfall lehnt sich die Betriebsrente an die Anspruchsvoraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung an. Ab diesem Zeitpunkt wird auch (auf Antrag!) die VBLklassik Zahlungen leisten.

DIE BETRIEBSRENTE WIRD NUR AUF ANTRAG GEZAHLT!

Der Eintritt des Versicherungs ist durch Vorlage des Rentenbescheids nachzuweisen (möglichst mit beglaubigter Kopie). Dem Rentenantrag ist die Meldung über die Krankenversicherung auf einem besonderen Vordruck beizufügen.

Falls man vorzeitig in den Ruhestand gehen möchte, vermindert sich auch die Betriebsrente entsprechen der Kürzung der Rente.

Nähere bzw. detaillierte Informationen bitte direkt bei der VBL einholen.
Das ist nur ein Auszug der wichtigsten Fragen.

 

12.08.2010

Kennen Sie die häufigsten Rentenirrtümer?

Ein Irrtum ist z.B.:
"Die Rente kommt automatisch ...."
Richtig ist: Nein, leider nicht. Alle Leistungen aus der Rentenversicherung müssen beantragt werden.
Wichtig: Rentenanträge drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn stellen.

Interessiert?
Lesen Sie dazu die Informationen der Rentenversicherung Bund, zusammengestellt von unserer DSTG-Tarifreferentin Dorothea Faisst-Steigleder, hier.

 

Wenn Sie Fragen zum Tarifbereich haben, wenden Sie sich bitte an unsere Tarifvertreterin, Dorothea Faisst-Steigleder.
 

 

 

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